2000 Jahre europäische Finanzpolitik

»Der Staatshaushalt muss ausgeglichen sein. Die öffentlichen Schulden müssen verringert werden. Die Arroganz der Behörden muss gemäßigt und kontrolliert werden. Die Zahlungen an ausländische Regierungen müssen reduziert werden, wenn der Staat nicht Bankrott gehen will.«
Marcus Tullius Cicero, römischer Politiker, Schriftsteller und Philosoph

Oft wird so getan, als seien die gegenwärtigen Probleme allesamt ganz neu und bräuchten das Urteil und den Rat ausgewählter Experten von besonderem Rang, um bewältigt zu werden. Oder es wird gesagt, dass die Probleme von so hoher Komplexität und Dringlichkeit seien, so dass keine Zeit mehr bleibt, den Verstand einzuschalten bevor weitere Finanzhilfen frei gegeben werden müssen. Das Zitat von Cicero zeigt uns jedoch, dass sich die gegenwärtige Finanzpolitik in schönster europäischer Traditionslinie bewegt. Ich sage dazu: “Das ist mein Europa!”

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Etappensieg erreicht! ESM in der bisherigen Form abgewendet!

Das Bundesverfassungsgericht hat heute zwar die Eilanträge der Verfassungsbeschwerde von ‘Mehr Demokrtatie e.V. sowie mir als Mitantragsteller abgelehnt, die mit diesem Urteil verbunden Auflagen zeigen aber die mangelnde Prüfung der Vertragstexte durch die Verantwortlichen in Berlin

Ich möchte dazu folgendes erklären: „Zuerst einmal bedauere ich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ausdrücklich. Ich hätte mir eine Ablehnung gewünscht. Das Bundesverfassungsgericht hat mit dieser Entscheidung aber nahegelegt, dass ESM und Fiskalpakt in ihrer jetzigen Form nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die mit dem Urteil verbundenen Auflagen zeigen, dass im ESM-Vertragstext weder die deutsche Haftungssumme eindeutig begrenzt, noch die Parlamentsbeteiligung gewährleistet ist. Allein die Begrenzung auf 190 Mrd Haftung erfordert eine maßgebliche Nachbesserung des Vertrages. Ich erwarte von der Regierung, dass dies entsprechend umgesetzt wird. Das Gericht sagt deutlich, dass erst danach ratifiziert werden darf. Damit bestätigt das Bundesverfassungsgericht unsere Hauptanklagegründe. Wenn auch die Eilanträge abgelehnt wurden, bestätigt sich durch die Auflagen die Richtigkeit der Verfassungsklage. Dadurch bewahrheitet sich, was wir schon immer vermutet hatten – dass die Verantwortlichen in Berlin durch die kurzen Vorlaufzeiten schlicht überfordert waren sich in die Thematik einzuarbeiten. Hier dennoch auf schnelle Abstimmungen zu drängen, war fahrlässig und unverantwortlich; dies auch noch als rationale und überlegte Handlung darzustellen, mutwillige Täuschung. Ein solches Verhalten gegenüber den Bürgern muss seine Konsequenzen fordern.“

Ich sehe mit der Vergemeinschaftung der Schulden einzelner Euromitgliedstaaten die Währungsstabilität der gesamten Fiskalunion gefährdet.

„Die jüngsten Verlautbarungen von EZB-Präsident Drahgi schmälern jedoch meine Zuversicht, die ich in die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gelegt habe. Herr Draghi sabotiert bewusst und in unverantwortlicher Weise die Stabilität der Eurozone. Er beweist damit, dass die Verantwortlichen in Berlin einem Fiskalpakt zugestimmt haben, der für Schuldnerländer genauso bindend ist wie die bisherigen Maastricht-Kriterien – nämlich gar nicht. Die Verantwortlichen in Berlin haben somit mutwillig den Bürgern eine Sicherheit vorgegaukelt, die es so nie gegeben hat. Unter solchen Bedingungen ist jeder Fiskalpakt Betrug am deutschen Steuerzahler. Damit bin ich nicht einverstanden. Dies gefährdet massiv das Wohl und die Freiheit der Menschen in Europa und ich wäre entsetzt, wenn solche unverantwortlichen Entscheidungen legal sein sollten. Das Bundesverfassungsgericht hat nun mit der Annahme der Eilanträge in die richtige Richtung gelenkt!“ Ich werde mich auch in Zukunft für eine verantwortungsvolle und auch realisierbare Entschuldungspolitik einsetzen.

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BVG – Erfolg für die Kläger – keine Flatrate für den ESM

Von Sylvia Canel, MdB

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein großer Erfolg für die Kläger, denn mit der richterlichen Begrenzung der Haftungs- summe der Bundesrepublik Deutschland auf 190 Mrd. € wurde dem ESM die Flatrate entzogen.

Nun muss Deutschland völkerrechtlich erklären, dass es sich hinsichtlich des ESM-Vertrages bei Summen, die über diese 190 Mrd. € hinausgehen, nicht gebunden fühlt. Eine grenzenlose finanzielle Verpflichtung Deutschlands würde gegen das Budgetrecht des Deutschen Bundestages verstoßen. Daraus folgt auch, dass der ESM-Vertrag kündbar sein muss, wenn das Stabilitätsziel als Gegenstand des Vertrages nicht erreicht wird, weil damit die Geschäftsgrundlage des Vertrages entfallen würde.

Nach diesem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes und zur Stärkung der europäischen Demokratie, fordere ich die Mitglieder des Europäischen Parlaments auf, der EZB ebenfalls den grenzenlosen und demokratisch nicht legitimierten Ankauf von maroden Staatsanleihen zu untersagen. Die Verantwortung über die Verwendung der Steuergelder muss getragen werden, wo sie anfällt – im Parlament und nirgendwo anders.

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Die Euro-Retter zerstören, was sie vermeintlich retten wollen, unsere rechtsstaatliche Demokratie: Euro-Krise und öffentliche Doppelmoral

Von Prof. Dr. Hans-Walter Forkel

Für alle Bürger in Deutschland – in den anderen Ländern Euro-Ländern gibt es entsprechende Vorschriften – gilt § 42 AO (Abgabenordnung)  Missbrauch von rechtlichen Gestaltungs-möglichkeiten:

(1) Durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts kann das Steuergesetz nicht umgangen werden …
(2) Ein Missbrauch liegt vor, wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung gewählt wird, die beim Steuerpflichtigen oder einem Dritten im Vergleich zu einer angemessenen Gestaltung zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil führt. Dies gilt nicht, wenn der Steuerpflichtige für die gewählte Gestaltung außersteuerliche Gründe nachweist, die nach dem Gesamtbild der Verhältnisse beachtlich sind.

Mit anderen Worten: Wer wirtschaftliche Sachverhalte rechtlich in einer Weise gestaltet, die ausschließlich der Umgehung von Steuern dient, wird vom Staat dennoch so besteuert, wie es einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entspricht. Darüber hinaus gilt: Wenn der Steuerpflichtige das Geschehen gegenüber den Finanzbehörden nicht vollständig offenlegt und dadurch versucht, das Vorliegen einer Gestaltung, die als Steuerumgehung beurteilt werden könnte, zu verschleiern, kann er sich zudem der Steuerhinterziehung strafbar machen. (1)

DPA meldet am 18.08.2012, dass sich die Eurozone auf den Hellas-Exit aus dem Euro vorbereitet. Nach dem Notfallplan soll die Europäische Zentralbank (EZB) im Mittelpunkt der Operation stehen. Die EZB solle zusammen mit dem neuen europäischen Rettungsschirm ESM Staatsanleihen überschuldeter Staaten aufkaufen. Dabei soll das Verbot der direkten Staatsfinanzierung durch die EZB mit einem Trick umgangen werden. So soll der ESM am Kapitalmarkt die Papiere aufkaufen und damit die Zinslast der Staaten senken. Die Anleihen reiche der Rettungsfonds an die Zentral-bank weiter. Die Zentralbank darf laut ihrer Satzung nur “gehandelte” Staatspapiere kaufen, also Anleihen vom Sekundärmarkt. Mit dem frischen Geld der EZB könne dann der ESM erneut aktiv werden.

Jeder Steuerpflichtige, der derartige Tricks anwendete, würde dennoch voll besteuert werden, zudem wegen Steuerhinterziehung angeklagt und öffentlich von Politikern an den Pranger gestellt werden.

Heiligt der Zweck bei der Euro-Krise die Mittel? Im Soziallabor Familie erlebe ich, dass jeder Verstoß von mir als Vater gegen Regeln, deren Beachtung ich von den Kindern verlange, sofort einen empörten Ordnungsruf der Kinder hervorruft. Verstoße ich erneut gegen die Regel, fühlen sich die Kinder auch nicht mehr daran gebunden. Die Regel gilt nicht mehr.

Wie soll ein Gemeinwesen funktionieren,  wenn die Eliten wieder und wieder offen – oder auf plumpeste Weise verdeckt – gegen die selbstgesetzten Regeln verstoßen?

Das sogenannte Böckenförde-Diktum „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“ lautet heute: Der freiheitliche, säkularisierte Staat zerstört die Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Damit ist der demokratische Rechtsstaat auf dem Weg, sich bei seiner vermeintlichen Rettung selbst zu zerstören.

(1) Nach Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Steuerumgehung, online im Internet:
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/54531/steuerumgehung-v4.html
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Was wird aus Europa, der EU und Euroland?

Heute habe ich mit Volker Jach telefoniert, einem Autoren, der auch schon einen Gastbeitrag auf FREIES EUROPA veröffentlicht hat (»Ein neues, freies Europa beginnt sich zu formen«). Wir sind uns einig gewesen, dass unter der derzeitigen (notwendigen) Debatte um die Staatsfinanzierungen im Euroland die europäische Idee, mit der sich die Väter der europäischen Nachkriegspolitik auf den Weg gemacht haben, leidet. Wir waren uns auch weitgehend einig dass ein “Vakuum” entstanden ist, wenn es um motivierende Zukunftsperspektiven der europäischen Entwicklung geht. Und wir haben uns vorgenommen, nach den Ursachen dieses Vakuums zu fragen um es wieder zu neu aufzufüllen mit positiven Inhalten. Auch wenn wir uns nicht in allen Detailpunkten einig sind, sehen wir eine Debatte um die Sinninhalte der europäischen Idee als dringend notwendig an.

Um eine Diskussion um die politischen Inhalte der Europapolitik zu starten, habe ich heute drei Statements in das “Piranha-Becken” namens Facebook geworfen. Hier sind sie inkl. Link zum Nachlesen den Kommentare:

»Vor 60 Jahren haben sich die Väter der europäischen Idee auf den Weg gemacht in ein friedliches, freies Europa, blühend im Wohlstand. Und jetzt sind wir im EZB-Land gelandet.
Wie kommen wir zurück auf den richtigen Weg?«
www.facebook.com/andreas.stein2/posts/494987300511905

»Europa = 46 Staaten (ohne gemeinsames Parlament)
EU = 27 Staaten (mit ziemlich schwachem Parlament)
Euroland = 17 Staaten (ohne gemeinsames Parlament)
Noch Fragen?«
www.facebook.com/andreas.stein2/posts/494972457180056

»Euroland soll unsere Finanzpolitik übernehmen und unsere Haushalte kontrollieren, hat aber noch nicht einmal ein Parlament.
Wo sind wir nur hingekommen?«
www.facebook.com/andreas.stein2/posts/494925083851460

Ich lade dazu ein, diese Debatte weiter zu verfolgen und zu unterstützen auf FREIES EUROPA, auf Facebook und “in der echten Welt”.

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Was wird aus Euroland? Europäische Dickschädel für Demokratie und Bürgerrechte

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Ich bin betroffen

Ich bin betroffen. Nicht nur vom dem, was man täglich über die EZB hört. Nein, ich bin ein Betroffener der EZB-Geldmarktpolitik.

Stellen sie sich vor, Sie haben ein Haus. Und auf diesem Haus haben Sie ein Darlehen aufgenommen. Seinerzeit, sagen wir vor fünf Jahren, mit Zinsfestschreibung von zehn Jahren. Nehmen wir an, Sie wollen dieses Haus nun verkaufen. Üblicherweise verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung. Der Bank entgehen durch die vorzeitige Rückzahlung ja Ihre Zinsen. Und vom Geldverleihen und den Zinsen lebt eine Bank. Die Bank bekommt das Geld aber früher wieder und kann es erneut verleihen. Bei Festschreibung Ihres laufenden Darlehens hat Ihr Kreditgeber Ihr Darlehen “refinanziert” – sich das Geld sozusagen für die Laufzeit Ihrer Finanzierung auf dem Kapitalmarkt eingekauft. In dem Moment, in dem Sie Ihr Darlehen vorzeitig zurückzahlen, legt die Bank dieses Geld für den Rest der Laufzeit wieder an. Soweit so gut.

Nun orientieren sich Kreditinstitute aber an den Leitzins der Europäischen Zentralbank. Der Leitzins ist der Zinssatz, den Kreditinstitute zahlen, um ihrerseits Geld zu erhalten. Und die EZB läßt diesen Leitzins auf dem historisch niedrigen Kurs von 0,75 Prozent. Zum Vergleich: 2008 lag der Leitzins bei 2,5 Prozent, sank dann in 2009 auf 2 Prozent und 2010 auf 1,5 Prozent.

Zu meinem Fall: Ich verkaufe ein Haus, habe aber vor fünf Jahren ein Darlehen über 40.000 Euro für den Bau eines Garagenhofes darauf aufgenommen. Jetzt muß ich für die vorzeitige Ablösung der zehnjährige Zinsfestschreibung eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Und die beträgt rund 9.500 Euro – wegen eines künstlich niedrig gehaltenem Leitzins von derzeit 0,75 Prozent. Dieser Betrag ist weitaus höher, als noch vor einiger Zeit. Draghi und dessen Vorgänger saßen der Illusion auf, daß billiges Geld die Wirtschaft ankurbelt und teures Geld die Konjunktur bremst. Das kann unter Umständen auch so sein. Nur, heute ist nichts mehr normal. Das europäische Problem hat primär nichts mit billigen oder teuren Geld zu tun. Die EZB übernimmt z.B. durch den Kauf von Staatsanleihen Risiken, die normalerweise von der Privatwirtschaft getragen werden, während Unternehmer nicht mehr investieren und Privatpersonen kaum noch bauen – trotz des günstigen Geldes. Die EZB-Niedrigzinspolitik ist also allenfalls als Signal zu verstehen, daß Geld in nahezu unbegrenzter Höhe für fast umsonst bereitsteht. Und dieses Signal läßt Böses erahnen.

Nun verkauft nicht jeder eine Immobilie parallel zur Finanzierung und muß Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Aber: Durch das Niedrigmanipulieren des Leitzinses richtet die EZB immensen Schaden an. Durch das billige Geld sinken auch die Zinsen für Sparguthaben. Bekam ein Sparer für sein Tagesgeld vor drei Jahren noch bis zu 2,5 Prozent, sind es heute im Durchschnitt weit unter einem Prozent. Die Alterversorge der Deutschen schmilzt dahin. Kapitalbildende Lebensversicherungen und Riester-Rente erwirtschaften Mini-Renditen. Omas Sparbuch erwirtschaftet im Schnitt nur noch 0,55 Prozent Zinsen, die Sparkasse Fürth zahlt z.B. aktuell 0,25 Prozent für Sparbuchguthaben mit gesetzlicher Kündigungsfrist. Im Falle der Sparkasse bedeutet das: 10.000 angelegte Euro bringen in einem Jahr 25 Euro Zinsen -  während die Inflation (bei 2 Prozent im August 2012) schon 200 Euro tilgt.

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Informative Links zur geplanten EZB-Klage

Um das Wiederauffinden von informativen Artikeln, Videos und Umfrage zur geplanten EZB-KLage zu erleichtern, sind hier einmal LINKS zusammen getragen:

Was ist das Ziel einer Klage gegen die EZB?
07.09.2012, http://www.freies-europa.eu/?p=430

Spenden Sie Aufmerksamkeit, Mitarbeit und Geld für die Vorbereitung einer EZB-Klage!
06.09.2012, http://www.freies-europa.eu/?p=421

Zu den Chancen einer Bürgerklage gegen die EZB vor dem Europäischen Gerichtshof
30.08.2012, http://www.freies-europa.eu/?p=232

Umfragen auf Facebook:

»Sind Sie bereit, eine Klage gegen die EZB vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu unterstützen?«
http://www.facebook.com/questions/493709183973050

»Hat die EZB mit ihrer Entscheidung vom 06.09.12 (unbegrenzer Aufkauf von Staatsanleihen) den ihr aufgegebenen Kurs zu stabiler Währungspolitik verlassen und ihr Mandat verletzt bzw. überschritten?«
http://www.facebook.com/questions/493993687277933

Videos:

http://www.youtube.com/user/FreiesEuropaTV/videos

Einladung: Interessenten an einer Unterstützung der EZB-Klage und der unterstützenden Öffentlichkeitsarbeit via FREIES EUROPA sind eingeladen, sich hier zu registrieren: http://www.freies-europa.eu/wp-login.php?action=register

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Von der Freiheit und dem Wohlstand

Von Thomas Dechant

Freiheit ist ein hohes Gut. Sie ermöglicht jedem von uns sich für oder gegen etwas zu entscheiden. Oft ist es so, dass Entscheidungen eine persönliche Anstrengung oder einen Verzicht in der Umsetzung erfordern. Etwa für eine gute Ausbildung, oder die ein oder andere Party weniger in jungen Jahren. Die Summe aus diesen einzelnen Entscheidungen spiegelt sich in dem wieder, das wir erreichen oder auch nicht erreichen. Das bedeutet, eine Gesellschaft in der es viel Freiheit für persönliche Entscheidungen gibt wird eine hohe Vielfalt aufweisen und auch große Unterschiede beim Erreichten der einzelnen Individuen. Bei Betrachtung über lange Zeiträume und über mehrere Generationen wird einem klar, dass ungleiche Vermögensverteilung auch daraus resultiert, dass Menschen sich frei für oder gegen etwas entschieden haben. Wer nun danach trachtet Vermögen gleichmässiger durch Gesetze zu verteilen muss entweder die Freiheit bei individuellen Entscheidungen einschränken oder Menschen die richtige Entscheidungen getroffen haben, diesen den Vorteil ihrer Entscheidungen ganz oder zumindest zum Teil wegnehmen. Beides führt dazu, dass sich entweder die Möglichkeit oder der Anreiz sich richtig zu entscheiden verkleinert. Einzelne Menschen profitieren davon möglicherweise, weil diese besser gestellt werden, als diese es eigentlich sich selbst “verdient” haben, die Gesellschaft insgesamt wird dabei verlieren. Den höheren Wohlstand einzelner wird die Gemeinschaft mit einem insgesamt niedrigeren Wohlstandsniveau “bezahlen”. Sehr gut kann man das in den bisherigen Sozialismus Experimenten (z.B. DDR) sehen. Der Sozialismus hat dort die gleichmässige Verteilung des Wohlstandes hinbekommen, aber auf einem viel niedrigeren Niveau verbunden mit rücksichtsloser Schädigung und Ausbeutung der Umwelt.

Fazit: Wer Freiheit und Wohlstand auf einem für alle angenehmen Niveau will und erhalten möchte, muss es auch aushalten, dass es Unterschiede in der Verteilung des Vermögens gibt!

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