Bearbeitungsgebühren rechtswidrig

Ob Couchgarnitur oder Flach-TV: Die Deutschen kaufen gerne auf Pump. Wurden Anfang der 90er Jahre ungerechnet rund 133 Milliarden Euro von Kreditinstituten zu diesem Zweck verliehen, waren es 2011 schon 230 Milliarden bei über 7,1 Millionen abgeschlossenen Ratenkreditverträgen.

Für diese Art der Kredite berechnen Banken in der Regel Bearbeitungsgebühren in Höhe von 1 bis 3 Prozent. Das können bei einem Darlehen über 10.000 Euro schon mal 300 Euro sein. Kreditinstitute begründen diese Gebühren mit dem Beratungsaufwand, obwohl dieser Aufwand eigentlich im Interesse der Bank liegt. Viele Oberlandesgerichte haben deshalb zugunsten der Verbraucher entschieden und diese Gebühren als unzulässig erklärt. Am 11. September sollte nun der Bundesgerichtshof in höchste Instanz entscheiden. Es war anzunehmen, daß er im Sinne der Verbraucher entscheidet und den Urteilen der Oberlandesgerichte Karsruhe, Zweibrücken, Dresden, Bamberg und Hamm folgt. Die Sparkasse Chemnitz hat allerdings vor der Entscheidung ihre Revision zurückgenommen. Eine Entscheidung fällt also aus. Es scheint gängige Praxis zu sein, daß der Beklagte eine Revision zurücknimmt, um eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu vermeiden, wenn seine Chancen schwinden. So kann in diesem Falle die Chemnitzer Sparkasse weiterhin Bearbeitungsgebühren für Kredite in Rechnung stellen, mit dem Hinweis, daß es zu dieser Gebühr noch keine höchstrichterliche Entscheidung gibt. “Solange es keine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt, liegt es im geschäftspolitischen Ermessen der einzelnen Institute, zu entscheiden, ob sie für Verbraucherkredite eine Bearbeitungsgebühr berechnen”, so ein Sprecher der Deutschen Kreditwirtschaft, dem Interessenverband der Kreditinstitute.

Die Verbraucherzentrale Bayern rät allerdings betroffenen Kreditnehmern, sich auf die entsprechenden Gerichtsurteile zu berufen und Bearbeitungsgebühren zurückzufordern. Ein von den Verbraucherschützern entworfener Musterbrief soll dabei helfen:

http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/mediabig/225761A.pdf

Über Horst Schwabe

Jahrgang 1966, Realschule, Zweijährige Höhere Handelsschule, Zeitsoldat - Luftwaffe 1985 bis 1997, Studium Werbegrafik und Design, Verkaufsleiter 1998 bis 1999, Betriebsratsvorsitzender 1999 bis 2005, Geschäftsführer 2007 bis 2012, wohnhaft in Bremen, verheiratet, 2 Kinder
Dieser Beitrag wurde unter Recht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Eine Antwort auf Bearbeitungsgebühren rechtswidrig

  1. Thomas sagt:

    Jeder sollte sich hier auf sein Recht berufen, denn schließlich geht es hier um Geld, welches ungerechtigerweise eingefordert und dementsprechend bezahlt wurde. Wäre der Fall umgekehrt, würden die Banken auch keine Rücksicht auf die Kreditnehmer nehmen.

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>