Etappensieg erreicht! ESM in der bisherigen Form abgewendet!

Das Bundesverfassungsgericht hat heute zwar die Eilanträge der Verfassungsbeschwerde von ‘Mehr Demokrtatie e.V. sowie mir als Mitantragsteller abgelehnt, die mit diesem Urteil verbunden Auflagen zeigen aber die mangelnde Prüfung der Vertragstexte durch die Verantwortlichen in Berlin

Ich möchte dazu folgendes erklären: „Zuerst einmal bedauere ich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ausdrücklich. Ich hätte mir eine Ablehnung gewünscht. Das Bundesverfassungsgericht hat mit dieser Entscheidung aber nahegelegt, dass ESM und Fiskalpakt in ihrer jetzigen Form nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die mit dem Urteil verbundenen Auflagen zeigen, dass im ESM-Vertragstext weder die deutsche Haftungssumme eindeutig begrenzt, noch die Parlamentsbeteiligung gewährleistet ist. Allein die Begrenzung auf 190 Mrd Haftung erfordert eine maßgebliche Nachbesserung des Vertrages. Ich erwarte von der Regierung, dass dies entsprechend umgesetzt wird. Das Gericht sagt deutlich, dass erst danach ratifiziert werden darf. Damit bestätigt das Bundesverfassungsgericht unsere Hauptanklagegründe. Wenn auch die Eilanträge abgelehnt wurden, bestätigt sich durch die Auflagen die Richtigkeit der Verfassungsklage. Dadurch bewahrheitet sich, was wir schon immer vermutet hatten – dass die Verantwortlichen in Berlin durch die kurzen Vorlaufzeiten schlicht überfordert waren sich in die Thematik einzuarbeiten. Hier dennoch auf schnelle Abstimmungen zu drängen, war fahrlässig und unverantwortlich; dies auch noch als rationale und überlegte Handlung darzustellen, mutwillige Täuschung. Ein solches Verhalten gegenüber den Bürgern muss seine Konsequenzen fordern.“

Ich sehe mit der Vergemeinschaftung der Schulden einzelner Euromitgliedstaaten die Währungsstabilität der gesamten Fiskalunion gefährdet.

„Die jüngsten Verlautbarungen von EZB-Präsident Drahgi schmälern jedoch meine Zuversicht, die ich in die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gelegt habe. Herr Draghi sabotiert bewusst und in unverantwortlicher Weise die Stabilität der Eurozone. Er beweist damit, dass die Verantwortlichen in Berlin einem Fiskalpakt zugestimmt haben, der für Schuldnerländer genauso bindend ist wie die bisherigen Maastricht-Kriterien – nämlich gar nicht. Die Verantwortlichen in Berlin haben somit mutwillig den Bürgern eine Sicherheit vorgegaukelt, die es so nie gegeben hat. Unter solchen Bedingungen ist jeder Fiskalpakt Betrug am deutschen Steuerzahler. Damit bin ich nicht einverstanden. Dies gefährdet massiv das Wohl und die Freiheit der Menschen in Europa und ich wäre entsetzt, wenn solche unverantwortlichen Entscheidungen legal sein sollten. Das Bundesverfassungsgericht hat nun mit der Annahme der Eilanträge in die richtige Richtung gelenkt!“ Ich werde mich auch in Zukunft für eine verantwortungsvolle und auch realisierbare Entschuldungspolitik einsetzen.

Über Thomas Dechant

Unternehmer seit 1998 in der IT, seit 2008 Mitglied des Bayerischen Landtags, verstehe mich als klassischer Liberaler in der FDP, Sprecher für Europapolitik der FDP Landtagsfraktion, stellvertretender Vorsitzender des Europaausschusses im Bayerischen Landtag, Sprecher für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der FDP Landtagsfraktion
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