BVG – Erfolg für die Kläger – keine Flatrate für den ESM

Von Sylvia Canel, MdB

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein großer Erfolg für die Kläger, denn mit der richterlichen Begrenzung der Haftungs- summe der Bundesrepublik Deutschland auf 190 Mrd. € wurde dem ESM die Flatrate entzogen.

Nun muss Deutschland völkerrechtlich erklären, dass es sich hinsichtlich des ESM-Vertrages bei Summen, die über diese 190 Mrd. € hinausgehen, nicht gebunden fühlt. Eine grenzenlose finanzielle Verpflichtung Deutschlands würde gegen das Budgetrecht des Deutschen Bundestages verstoßen. Daraus folgt auch, dass der ESM-Vertrag kündbar sein muss, wenn das Stabilitätsziel als Gegenstand des Vertrages nicht erreicht wird, weil damit die Geschäftsgrundlage des Vertrages entfallen würde.

Nach diesem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes und zur Stärkung der europäischen Demokratie, fordere ich die Mitglieder des Europäischen Parlaments auf, der EZB ebenfalls den grenzenlosen und demokratisch nicht legitimierten Ankauf von maroden Staatsanleihen zu untersagen. Die Verantwortung über die Verwendung der Steuergelder muss getragen werden, wo sie anfällt – im Parlament und nirgendwo anders.

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Eine Antwort auf BVG – Erfolg für die Kläger – keine Flatrate für den ESM

  1. L.H. sagt:

    Das Urteil des BVerfG als einen “Erfolg für die Kläger” zu verklären ist sachlich falsch und – mit Blick auf Ihre Stellung als gewählte Vertreterin des Volkes – unverantwortlich.

    Die Bundesregierung selbst hat im Rahmen des Verfahrens mehrfach betont, dass eine deutsche Haftung im Umfang von mehr als den genannten ca. 190 Mrd. EUR weder möglich noch erwünscht ist. Das BVerfG hat nunmehr bestätigt, dass der ESM-Vertrag genau so ausgelegt werden kann und soll. Der Bundesregierung wurde lediglich eine entsprechende Klarstellung im Rahmen des Ratifikationsverfahrens aufgegeben. Vollkommen ohne Grundlage im Urteil ist Ihr Satz zur Kündbarkeit; vielmehr stellt das Gericht ausdrücklich fest, dass die Unkündbarkeit unbedenklich ist, sofern er in der dargestellten Weise ausgelegt wird!

    Vor diesem Hintergrund, liebe Frau Canel, bekommt man den Eindruck, dass Sie das Urteil gar nicht gelesen haben. Ich finde es schade, dass Sie sich dennoch zu solch reißerischen und falschen Aussagen haben hinreißen lassen.

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