Zum heutigen Welt-Männer-Tag

von Mirko Welsch, Generalsekretär der BDP

Die Gesellschaft verändert sich. Frauen haben längst die berühmten drei K´s (Kirche, Küche, Kinder) der 50er und 60er Jahre hinter sich gelassen und übernehmen zunehmend Führungspositionen in der Wirtschaft, in der Politik und in Verbänden. Seit kurzer Zeit gibt es in Bayern sogar die erste Vorsitzende eines Trachtenvereins.

Dies alles wird zunehmend normal für unsere Gesellschaft. Und das ist natürlich auch gut so. Denn Deutschland wird statistisch gesehen älter und wenn man sich die Lohnentwicklung der letzten Jahre im Vergleich zu den Nachbarländern anschaut, erkennt man wie wichtig das “zweite Einkommen” inzwischen für Familien wird

Aber damit Familien entstehen müssen erst einmal Mann und Frau zueinander finden. Und genau hier wächst zunehmend aufgrund der Entwicklung ein gravierendes gesellschaftliches Problem heran. Denn auch wenn “Frau ihren Mann” im beruflichen Leben steht so sucht sie noch immer nach einem “Ernährer” für sich und ihre künftige Familie. Gerade die Karrierefrau von 35 bis 41, die noch ein Kind bekommen wollen, verfallen sehr stark in dieses Muster. Laut einer Studie, die in der FAZ-Sonntagszeitung vom 14.10.2010 beschrieben wurde, schauen Frauen immer noch nach gleichwertig oder eher besser gestellten Männern statt flexibler zu schauen wer persönlich passt.

Dabei muss man sich gerade im Sinne der Emanzipation und im Sinne der Gleichberechtigung fragen warum es in dem Punkt die Frauen-bewegung nicht geschafft hat ein Umdenken zu erreichen. Schließlich erwarten Frauen zurecht inzwischen, dass Männer im Haushalt mit zur Hand gehen, dass sie gleiche Löhne bekommen. Auf der anderen Seite aber sehnt sich ein Großteil derer doch nach einem starken Mann. Einem Macho. Beides aber geht nicht. Wer Gleichberechtigung einfordert muss sie auch leben.

Dieses Defizit merkt man sehr stark gerade in Sozialen Berufen. Wie viele Männer werden Grundschullehrer? Allein in Bayern haben wir eine sehr schlechte Quote. Von derzeit 956 Studierenden im Grund-schulwesen sind gerade mal 52 Männer. Bei den Lehrkräften ist es noch desaströser: Von den 27.455 Lehrkräften inklusive Fachlehrern sind 23.535 weiblich. Das macht einen Anteil von 86%.

Bisher sind laut dem Bayerischen Rundfunk nur 2,4 Prozent der Erzieher männlichen Geschlechts. Nur in den norddeutschen Stadtstaaten Hamburg und Bremen liegt die Männerquote bei neun Prozent. Grund könnten eine bessere Bezahlung und andere Zugangsmöglichkeiten für Akademiker sein.

Genauso sehen die Quoten bei Krankenpfleger oder gar Stewards aus. Auch ist die Anzahl der männlichen Sekretäre extrem gering wie auch die der Putzmänner. Und das obwohl der Sekretär bis ins letzte Jahrhundert sogar eine reine Männerdomäne war.

Betrachten wir uns einmal das Private: Es ist verschwindend gering, wie viele Väter im Scheidungsfall die Kinder zugesprochen bekommen. Auch wenn sie gleichwertige Lebensumstände präsentieren bekommt die Frau viel eher das Kind zugesprochen. Grund hierfür ist der gesellschaftliche Aspekt. Verkrustete alte Strukturen die trotz der beruflich-persönlichen Emanzipation fest verfahren blieben.

Und auch in der Welt des Fernsehens ist es nicht anders: Ob bei “Sturm der Liebe”, “Rote Rosen”, “Lena – Folge deinem Herzen” und wie die ganzen Telenovelas heißen sieht man nur ein Bild. Arme Frau verliebt sich in reichen Mann und kämpft sich über Umwege in sein Herz. Warum geht man nicht mal den umgekehrten Weg? Ein Mann aus sozial schwachen Verhältnissen könnte sich doch mal ein Pop-Sternchen angeln. Wäre mal was Neues. Und vielleicht auch notwendig für einen gesellschaftlichen Ansatz.

Denn ist es wichtig, dass wir lernen umzudenken. Männer und Frauen. Der Mann muss lernen die Rolle des alleinigen Ernährers aufzugeben. Er muss die gesellschaftliche Chance bekommen sich auch zeitweise für die Familie statt die Karriere zu entscheiden ohne im persönlichen Umfeld dafür bemittleidet zu werden.

Und die Frau? Für sie muss klar sein, wenn sie mehr verdienen kann als der Mann, dass es kein Problem sein muss ihm was abzugeben. Denn wichtig ist doch, dass es der Familie, der Beziehung und dem Miteinander hilft. Nur wenn wir dieses Umdenken begreifen haben wir die Chance auf mehr Kinder und weniger Single-Haushalte. Denn “Karriere statt Kind” wird nicht nur durch mehr KiTa-Plätze und Ganztagsbetreuung gelöst. Dazu gehört es auch, dass man dem Mann die Rolle auch zugesteht, in die er sich im Rahmen der Emanzipation eigentlich entwickeln soll:

Als liebevoller Partner und fürsorglicher Vater. Auch ohne das höhere Einkommen. Dafür aber mit der Bereitschaft sich für eine positive Beziehung eine Zeit beruflich zurück zu nehmen und sich handwerklich oder auch als Hausmann zu beweisen.

Deshalb ist mein Aufruf klar formuliert: Gleiche Löhne, gleiche Rechte und auch gleiche Pflichten für alle. Gleichberechtigung ist nicht nur die Sache der Frau. Vielmehr gehört hierfür auch der Mann dazu. Je eher wir das erkennen umso schneller können wir soziale, gesellschaftliche und auch familiäre Defizite besser beheben. Wir als Gesellschaft können dabei nur gewinnen.

 

Mirko Welsch ist Generalsekretär und Bundesgeschäftsführer der Partei “Bürgerlich Demokratischen Partei Deutschlands” (www.bdp-partei.de). Er lebt in Saarbrücken und arbeitet ab Dezember 2012 als selbständiger Eventmanager.

Veröffentlicht unter Kultur, Politik, Wirtschaft | Hinterlasse einen Kommentar

BDP für mehr Realismus in Rentendebatte

Berlin / Saarbrücken - Der Bundesvorstand der Bürgerlich Demokratischen Partei Deutschlands (BDP) zeigt sich über die Entwicklung in der Rentenfrage leicht verärgert:

“Die geplante Absenkung der Beitragshöhe zur Rentenversicherung bedeutet mehr Altersarmut auf Kosten der künftigen Generationen. Statt hier den Beitrag weiter zu senken, sollte man vielmehr hingehen und unser Rentensystem für die Zukunft rüsten.” so der Bundesvorsitzende Karl Andreas Deutscher.

Dies sieht auch sein Stellvertreter, Henning Diehl, so:

“Dem stimme ich absolut zu. Dass nun die SPD überlegt die Rente mit 67 wieder abzuschaffen oder die CSU die Erziehung bei der Rentenhöhe gleichstellen will ist in der Sache richtig. Dass das aber jetzt vor den Wahlen in Niedersachsen und vor der Bundestagswahl kommt, hat einen faden Beigeschmack. Zeit dafür hatten CDU und SPD genug und es wirkt so, als will man es nicht wirklich.” findet dieser.

Die BDP mahnt daher die Großparteien zu mehr Ernsthaftigkeit und weniger Geplänkel gegenüber den Mitbürgern: “Der Wähler ist nicht doof und die Geduld der Menschen sind nur begrenzt. Das sollte man nie vergessen. “ mahnen beide.

 

Die Bürgerlich Demokratische Partei ist über Internet (www.bdp-partei.de) sowie via
Facebook und Twitter erreichbar.
Veröffentlicht unter Finanzen, Politik, Wirtschaft | Hinterlasse einen Kommentar

BDP erfolgreich in Deutschland gegründet

(Saarbrücken / Berlin) 18.10.2012 - Die Bürgerlich-Demokratische Partei (BDP) wurde gestern im Saarbrücker Wein- und Kulturlokal “Die Winzer” erfolgreich gegründet. Zum Vorsitzenden wurde der ehemalige Landesvorsitzende der FREIE UNION im Saarland, Karl Andreas Deutscher, gewählt. Sein Stellvertreter ist der langjährige FDP-Kommunalpolitiker und Dialysepfleger Henning Diehl. Das Amt der Schatzmeisterin übt die bisher Parteilose Brigitte Herzog aus. Zudem wurde der ehemalige FreiRaucher-Vorsitzende Mirko Welsch zum Bundesgeschäftsführer und Generalsekretär der BDP Deutschland gekürt. Alle Amtsinhaber wurden einstimmig und ohne Gegenstimme in ihr Amt gewählt.

Das Parteiprogramm sowie die anderen Unterlagen sind auf der Internetpräsenz www.bdp-partei.de veröffentlicht. Bei näheren Fragen ist der Vorstand unter bdp-partei@email.de erreichbar.

Die Facebook-Gruppe zur Partei:

http://www.facebook.com/pages/B%C3%BCrgerlich-Demokratische-Partei/483172205040385

Veröffentlicht unter Allgemein, Politik | Hinterlasse einen Kommentar

Karl Friedrich Buck zum Stand der Euro-Krise mit Tipps für Sparer und Bürger

Kontakt zu Karl Friedrich Buck über http://www.facebook.com/karlfriedrich.buck oder per Mail über die Online-Redaktion FREIES EUROPA: info@freies-europa.eu

Veröffentlicht unter Finanzen, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft | Hinterlasse einen Kommentar

Schnipp-Schnapp – oder wie man ein schlechtes Gesetz macht – von RA Heinrich Schmitz

Es war zu befürchten, dass die Politik in der Beschneidungsdebatte keine “Lösung” finden würde.

Jetzt liegt der Gesetzesentwurf vor und sein Inhalt löst – völlig unabhängig welche Position man in der Beschneidungsfrage selbst vertritt – nur erstauntes Kopfschütteln aus.

Dass der Bundestag, angetrieben von der Kanzlerin und allen Religionsgemeinschaften, wild entschlossen war, die Beschneidung von nichtzustimmungsfähigen Kindern unmissverständlich zu erlauben, war seit der eiligen Resolution des Bundestages klar. ( https://www.facebook.com/notes/heinrich-schmitz/die-resolution%C3%A4re-des-schnipp-schnapp-von-ra-heinrich-schmitz/447262585295275).

Das hatten sie dem noch diskutierenden Volk ja sofort deutlich gemacht:

“Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,im Herbst 2012 unter Berücksichtigung der grundgesetzlich geschützten Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechtes der Eltern auf Erziehung einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist.”

Und wenn man sich grundsätzlich die Gesetzgebungsarbeit auch anders vorstellen mag, so ungewöhnlich ist das nicht, dass eine offene Debatte nicht so erwünscht ist und ein Thema schnell vom Tisch soll. Kennen wir ja z.B. auch bei Diätenerhöhungen.

Hauptzweck des Gesetzentwurfes war daher von Anfang an, die Debatte über die Rechtmäßigkeit von Beschneidungen möglichst zu beenden, bevor sie überhaupt richtig angefangen hat. So was geht auch – wenn man es richtig anpackt.

Und jetzt ist er da. Der lange erwartete Entwurf. Und so sollte er zuerst  aussehen:

(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird. (2) Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet ist.

Klingt unspektakulär.

Fand das Kabinett wohl auch und änderte noch munter dran rum. Die Kabinettsvorlage brachte dann dies hier zustande:

„§ 1631d Beschneidung des männlichen Kindes

(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen,wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.

(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.“

Das ganze soll als neuer § 1631d ins BGB eingeführt werden.

Und dann ? Dann dürfte aus meiner Sicht das ganze Problem wieder bei der Justiz landen und die ganze Diskussion von vorne beginnen.

Das hat verschiedene Gründe. Die Zustimmungsberechtigung zu einer Beschneidung im Bereich der Personensorge zu regeln, war zunächst einmal ein vernünftiger gesetzestechnischer Ansatz. Die Personensorge liegt regelmäßig bei beiden Eltern, solange sie nicht aus irgendwelchen Gründen auf einen sorgeberechtigten Elternteil übertragen wurde. Solange also beide Eltern einer medizinisch nicht erforderlichen Beschneidung zustimmen würden, wäre sie zunächst einmal nicht mehr rechtswidrig.

Tja, und da haben wir schon das erste Problem. Das Gesetz sagt leider nichts darüber, was denn geschehen soll, wenn sich die Eltern in dieser Frage nicht einig sind. Das kommt in den besten Familien vor, jedenfalls häufiger als in den schlechten, dass Eltern sich unterschiedliche Vorstellungen darüber machen, was gut für ihr Kind ist. Es sollte auch so sein, dass man das Für und Wider abwägt und dann eine gemeinsame Entscheidung trifft. Klappt aber nicht immer – und dann ? Müsste ein Familienrichter einem der beiden Elternteile die Entscheidungsbefugnis in dieser Frage übertragen. Ja, da wird’s dann wieder lustig. Nach welchen Kriterien sollte er das denn bitte tun ? Da er ja nicht einfach willkürlich entscheiden kann, müsste er sich wieder mit diesen lästigen Grundrechten auseinandersetzen, die Kinder hier nun mal auch haben. Das könnte dazu führen, dass er eine ähnliche rechtliche Einschätzung vornimmt wie das “böse” Landgericht Köln, oder auch nicht.

Dass der Familienrichter diese Entscheidung innerhalb der bei jüdischen Kindern erforderlichen 8 Tage nach der Geburt treffen würde oder auch nur könnte, ist aber ausgeschlossen. So schnell kann der schnellste Familienrichter und auch die schnellste Familienrichterin nicht über die Sinnhaftigkeit einer ja immer noch tatbestandsmäßigen Körperverletzung entscheiden. Er/Sie könnte höchstens einen Euro werfen, da weiß man ja auch nie was man hat.

Diese Problematik hätte man im Entwurf ganz leicht umgehen können, indem man für die Zustimmung zu Beschneidung einfach die Zustimmung beider Elternteile gefordert hätte. Keine Einstimmigkeit in der Frage, keine Beschneidung. War wohl zu simpel.

Aber das war ja nur das erste, kleinere Problem. Das zweite Problem ist gravierender.

Offenbar weil man sich der Tatsache bewusst ist, dass man bei allen Entscheidungen, die unmündige Kinder betreffen, deren Wohl und Wehe im Auge haben muss, hat man dem Gesetzentwurf in Absatz 1 Satz 2 eine Zeitbombe hinzugefügt. Denn der ganze schöne Absatz 1, der so tut, als wären die Eltern ganz alleine in der Lage, die Zustimmung zur Beschneidung zu geben, wird nun erheblich relativiert. Er gilt nämlich gar nicht , ” wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet ist.” Guckguck ruft da ganz laut die bisherige Debatte und lacht sich kaputt, dass die Regierung geglaubt hat, sie mit diesem Gesetz zu verscheuchen.

Da bin ich wieder , ruft die Debatte. Es geht letztlich doch wieder um das Kindeswohl und nicht um den reinen Elternwillen. Die Eltern und der Beschneider können sich also doch nicht so sicher sein, dass nicht wieder eine Anklage kommt, jedenfalls dann, wenn etwas schief geht, was ja vorkommen soll.

Es wäre zum Lachen, wenn es nicht so traurig wäre. Nicht mal ein Gesetz , dass mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer “breiten” – oder vielleicht sollte man fairerweise sagen “großen” – Mehrheit durchgewunken würde, bekommt man anständig formuliert.

Der Begriff des Kindeswohls ist in der familiengerichtlichen Praxis seit Jahren eine Wundertüte. Er ist an keiner Stelle des Gesetzes definiert, er hat auch durch die Rechtssprechung, also durch sogenanntes Richterrecht, keine rechte Definition erfahren. In jedem Sorge- oder Umgangsrechtsprozess können also die Parteien und das Gericht mehr oder weniger beliebig über diesen entscheidungserheblichen Begriff philosophieren. Ist ja auch schwer. Der Begriff des Kindeswohls oder der der Kindeswohlgefährdung beeinhaltet ja eine Prognose für die Zukunft des Kindes auf der Basis der Vergangenheit und der Gegenwart. Das ist wie bei der Wettervorhersage. Für einen Tag noch ganz gut machbar, aber wenn es um das Wetter in einem halben Jahr geht, wird’s schon unbrauchbar.

Ist es gut, wenn das Kleinkind bei der überbehütenden Mutter bleibt oder zum laisser-faire-Vater zieht ? Besser zur berufstätigen Mutter oder oder zum Harz-vierenden Vater, der viel mehr Zeit hat ? Ist es besser, das Kind geht zum Vater, der ihm ein Pony versprochen hat ( was auch für seinen Rücken gut wäre ) oder zur Mutter, die eine gehörige Angst vor Pferden hat ? Besser mit oder ohne Vorhaut ? Diese Entscheidung ist letztlich immer willkürlich, auch wenn ein einigermaßen guter Jurist sowohl die eine wie auch die andere mit guten Argumenten vertreten kann.

Den Begriff des Kindeswohls ausdrücklich mit der Zustimmungsbefugnis der Eltern in eine Paragrafen zu packen, schafft jedenfalls nicht das Ende der Debatte, erfüllt also nicht einmal den eigentlichen Zweck, den die Mehrheit des Bundestages und auch der Regierung beabsichtigt hatte, nämlich aus der inhaltlichen Diskussion auszusteigen.

Der vom Kabinett eingefügte Absatz 2 , der bei ganz kleinen Jungs auch den Mohel und andere religiösen Beschneider  zum Schnitt kommen lässt, weist das ganze Gesetz auch noch als Sondergesetz für Religionen aus. Oh Gott, kann man da nur sagen. Will das Kabinett ein verfassungswidriges Gesetz ?

Vielleicht können sie es nicht (wahrscheinlich), vielleicht wollen sie es nicht (unwahrscheinlich), vielleicht hat die Justizministerin ihnen eine Zeitbombe untergejubelt ( hätte was ) – letzlich wird wohl doch das Bundesverfassungsgericht die Linien ziehen und entscheiden müssen, was verfassungsmäßig an Körperverletzung geht und was nicht. Das ist vermutlich auch besser so !

 

Veröffentlicht unter Allgemein | Hinterlasse einen Kommentar

Wolfgang Baumbast im Interview: Fünf Bedingungen für Freiheit

Leseprobe aus dem Buch »Der AlphaQuotient« von Wolfgang Baumbast:
http://www.fbwe.de/wp-content/uploads/2012/10/Wolfgang_Baumbast_Leseprobe.pdf
Weitere Infos: http://www.baumbast.de und http://www.fbwe.de

Veröffentlicht unter Kultur, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft | Hinterlasse einen Kommentar

Riester lohnt sich nicht

Mehr als 14 Millionen Deutsche sorgen für ihr Alter vor, mit einer Riester-Rente. Ein Großteil der Riester-Sparer wird enttäuscht sein.

Verbrennt die Riester-Rente das Geld der Sparer?

Seit 2002 soll die Riester-Rente die gesetzliche Rente der Deutschen ergänzen. Gefördert wird das freiwillige private Sparen durch staatliche Zulagen. Doch, was von Versicherungsgesellschaften als „ideale Ergänzung zur gesetzlichen Rente“ und „Wohlstand für das Alter“ angepriesen wird, ist in der Regel ein schlechtes Geschäft für den Sparer und scheint mehr ein Geschenk an die Finanzindustrie zu sein. Die staatlichen Zulagen reichen oft nicht einmal für die Gebühren der Gesellschaften. Die staatliche Grundzulage beträgt 154 € pro Jahr und Person zuzüglich etwaiger Zulagen für Kinder. Um die vollen Zulagen zu erhalten, muss man jährlich mindestens 4% vom rentenversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres in die Riester-Rente investieren. Ein Arbeitnehmer mit einem Jahres-Brutto-Lohn von 30.000 € zahlt demnach jährlich 1.200 € in den Vertrag. 100 €, die im monatliche Budget fehlen. Und: Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) geht in einer Studie von durchschnittlich 12,5 % Kontoführungsgebühren und Provisionen der Versicherungsgesellschaften aus, die die eingezahlten Beträge auffressen. Einige Versicherer scheuen sich nicht, für diese Leistung bis zu 25 % in Rechnung zu stellen. Mickrig hingegen sind die Renditen der meisten Riester-Verträge. Sie liegen je nach Anlageform derzeit zwischen unter einem Prozent bis 2,5 Prozent. Das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) in der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung kam in einer Studie schon 2009 zu einem überraschenden Ergebnis: Arbeitnehmer werden demnach bei der Riester-Rente einseitig belastet. Und gesamtwirtschaftlich gesehen wäre es besser gewesen, die Vorzüge der gesetzlichen Rente zu bewahren.

Auch für Geringverdiener, Arbeitslose und Hartz-IV-Bezieher, die später Sozialhilfeempfänger bleiben oder werden, wird der Riester-Vertrag zum Bumerang: Die über Jahrzehnte angesparte Rente wird im Alter auf die Leistung angerechnet.

Veröffentlicht unter Finanzen | Hinterlasse einen Kommentar

Kleine Verlinkungen

Sie möchten uns unterstützen? Sie haben eine Homepage oder einen Blog? Dann würde es uns sehr freuen, wenn Sie einen kleinen Link in Ihre Seite einfügen. Herzlichen Dank!

- – - – - -

Meine Homepage, Facebook-Seite, Freies Europa  (Bei den Facebook-Seiten gerne auch ein LIKE hinterlassen)

Veröffentlicht unter Allgemein | Verschlagwortet mit , , , | Hinterlasse einen Kommentar

EZB-Klage: Erste Klagevollmachten interessierter Bürger eingetroffen

Kassel. Zwei Postlauftage nach Start der Sammlung von Vollmachten interessierter Bürger zur Teilnahme als Nebenkläger an der in Vorbereitung befindlichen EZB-Klage sind bereits 30 vollständig ausgefüllte Vollmachten beim Verein FBWE e.V. eingegangen. Zusätzlich haben sich 2 interessierte Klageparteien gemeldet um über die Möglichkeiten einer Kooperation für die Klage zu verhandeln.
Interessierte und engagierte Bürger werden weiterhin eingeladen, sich der Klage anzuschließen und in ihrem eigenen Wirkungskreis für die Teilnahme daran zu werben.

Unterstützen Sie die Bürgerklage gegen die EZB!

So funktioniert es: Die Teilnahme an der Bürgerklage ist kostenlos. Um die Klage zu unterstützen, senden Sie diese Klagevollmacht bitte mit leserlicher Adresse und persönlich unterschrieben ausreichend frankiert per Post an: Forum Bildung, Wirtschaft und Entwicklung e.V., c/o Andreas Stein Management, Brunnenstr. 1, 34130 Kassel.

Weitere Informationen zur Klage finden Sie auf www.ezb-klage.eu.

Veröffentlicht unter Finanzen, Politik, Recht | Hinterlasse einen Kommentar

Schere zwischen Bürger und Abgeordneten

Man hört es immer wieder. Die “Schere” zwischen Abgeordneten und Bürgern.  Wieso gibt es diese Schere? Weiterlesen

Veröffentlicht unter Allgemein, Medienpolitik, Politik | 1 Kommentar