Von Albert Duin
Habt Ihr Zeit? Dann mal jetzt eine kleine Geschichte zu Europa.
Stellt Euch folgendes Szenario vor.
Ein vermeintlich witziger Mensch kommt im Winter auf die Idee, in der Mitte eines zugefrorenen See´s einen Eimer Salz auszukippen, nur um die Schlittschuhläufer zu ärgern und hält das noch für einen guten Scherz.
Tatsächlich bricht ein Schlittschuhläufer ein und holt sich nasse Füße.
Man kann sicher sein, das sich innerhalb kürzester Zeit eine Bürgerbewegung bildet, mit dem Slogan „Kein Salz auf zugefrorenen Seen“.
Der kommunale Rat der Gemeinde beschließt auf Druck dieser Bewegung, das im Winter, das mitführen von Salz, auf und in der Nähe von zugefrorenen Seen verboten ist.
Da eine Richtlinie her muss, wird ein Salzgrenzwert festgelegt. Diesen Spitzenwert hat eine Expertengruppe, bestehend aus Politikern und Professoren eines Forschungsinstitutes, als Ergebniss einer 6 monatigen Forschungsreihe, auf einige 10 Gramm festgeschrieben.
Es stellt sich heraus, dass eine solche Verordnung die Entscheidungsbefugnis der Kommune überschreitet. Die ganze Sache wird der nächsthöheren Instanz übergeben und landet bei der Landesregierung. Nach vielem Hin und Her, über die Zuständigkeit, wird eine Kommission aus verschiedenen Resorts gegründet. Wirtschaftsministerium, Umweltministerium, Gesundheitsministerium, Landwirtschaftsministerium und das Finanzministerium einigen sich nach 1-2 Jahren auf eine landesweite Verordnung über das „Mitführen und Verwenden von Salzen aller Art auf und in der näheren Umgebung, Radius 3 km von natürlichen und künstlichen nicht fließenden Gewässern“.
Auch jetzt stellt sich heraus, dass diese Gesetzesregelung nicht Ländersache ist, sondern bundesweit eingeführt werden muss. Also beschäftigt sich der Bundestag, in Verbindung mit den 16 Ländervertretungen mit der Sache. Nach kurzer Zeit, mind. 1 Legislaturperiode, mit mehreren Lesungen, Antragsänderungen, Verweigerungshaltung des Bundesrates, weil gerade die Mehrheiten dies ermöglichen, wird ein deutlich weitreichenderes Gesetz, in dem neben dem reinen Salz auch Hybridprodukte mit hohem Salzgehalt aufgenommen werden, verabschiedet. Verpackungseinheiten von gesalzenen Erdnüssen werden z.B. auf 50 Gramm beschränkt und extra besteuert.
Dieses Gesetz erregt die Aufmerksamkeit des Europaparlamentes das die unterschiedlichen Länder unterschiedliche Grenzwerte bei der Herstellung von gesalzenen Erdnüssen und anderer salzhaltiger Genussmittel vorsehen.
Nach etwas längerer Beratungszeit von 3-5 Jahren unter Einbeziehung von Expertengruppen, Ausschüssen und Unterausschüssen findet auch die EU eine Gesetzeslösung. Hierbei wird das Gesetz auf ganzjährig ausgelegt, weil es vorkommt das auch im Sommer in nordischen Ländern Kälteeinbrüche und Wetterphänomene zum Zufrieren von Gewässern führen kann.
Der Grenzwert wird jetzt auf den reinen Salzgehalt festgelegt und dabei ein Wert, der auch auf die Verpackungen aufgedruckt werden muss, ermittelt. Nun gibt es eine Gruppe von Salzskeptikern, die es auf Grund von Desinteresse der anderen Abgeordneten durchsetzen, dass das Mitführen von salzhaltigen Genussmitteln aller Art, in ganz Europa, verboten wird.
Vor den Supermärkten werden extra Zelte aufgestellt, unter denen es erlaubt ist, salzhaltige Produkte zu verzerren. Salzstangen, Brezen und Erdnüsse werden dort nur noch zum sofortigen Verzerr ausgegeben.
Sicher gibt es nun wieder eine Bürgerinitiative die zum Schutz der Kinder diese Suchtstationen abschaffen will, weil Kinder durch den Anblick der Süchtigen psychische Schäden davon tragen könnten.
Salz wird endgültig verboten. Die Demokratie und der Regelwahn haben gewonnen. So läuft es im Moment in Europa.