Entsprechend der im Mai 2013 neu in Kraft getretenen Geschäftsordnung sind alle FDP-Mitglieder dazu berechtigt, auf Bundesparteitagen Anträge, Wahlvorschläge und Redner einzubringen, wenn dafür aus dem Kreis der Mitglieder min. 250 Unterschriften vorliegen.
Weitere Informationen zum neuen Wahlvorschlags- und Antragsrecht: Die rechtliche Grundlage findet sich in der neuen Geschäftsordnung zur Bundessatzung der Freien Demokratischen Partei (BGO) in der Fassung vom 4. Mai 2013 unter § 11 – Antragstellung (Seite 28): http://www.fdp.de/files/585/Bundessatzung-2013-komplett.pdf
FREIES EUROPA unterstützt Bestrebungen für mehr Einfluß von FDP-Mitgliedern auf die Entscheidungen der Bundespartei. Interessierte FDP-Mitglieder, die dazu mehr Informationen wünschen, senden bitte ihre Email-Adresse an: as@andreas-stein.net
was soll hier ‘rein?
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